Gesetz und Förderungen
Änderungen zum 1. Januar 2024
Nach einem längeren Zeitraum völliger Unklarheit und heftiger politischer Diskussion haben Bundestag und Bundesrat nun doch ein Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Für jeden, der Klimaschutz ernst nehmen möchte, ist es eine Lachnummer geworden. Aber das ist eben Politik. Es gewinnt nicht die Wissenschaft sondern die Meinung, der sich die meisten anschließen können. Und Meinungen sind von eher kurzfristigen Begierden gesteuert.
Noch ist das Gesetz nicht durch den Bundesrat, von Kanzler und Bundespräsident unterzeichnet, doch schon seit einiger Zeit lobt sich das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium, dass es nun einen großen Schritt beim Aufholen des von den Vorgängerregierungen versäumten Klimaschutzes getan habe: „Das neue Gebäudeenergiegesetz ist ein Meilenstein in der Klima- und Energiepolitik, denn es schafft die Voraussetzung, dass Deutschland seine Zusagen für den Klimaschutz auch im Gebäudebereich einhalten kann,“ tönt es aus dem Ministerium.
Ob dieser Optimismus berechtigt ist, wird der Lauf der Dinge zeigen
Was aber ändert sich nun konkret? Ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es schon drei Jahre lang. Es war in 2020 aus den drei Gesetzen Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengestrickt worden. Es regelt, wie neue Gebäude energetisch sein dürfen und was mit Bestandsgebäuden energetisch gemacht werden darf. Begleitet wird das GEG von Förderung von Energieeinsparmaßnahmen, mit denen die Regierung versucht, Hausbesitzer in die richtige Richtung zu bewegen.
Das neue Gebäudeenergiegesetz wurde in diesem Jahr als Heizungsgesetz diskutiert. Es ist ein Änderungsgesetz, das das bestehende GEG weiter entwickeln soll. Und dabei haben Robert Habeck und seine Mitstreiter in erster Linie auf den Einsatz erneuerbarer Energie zur Beheizung von Gebäuden geschaut. Zukünftig soll die Heizenergie für Häuser zu mindestens 65% aus erneuerbaren Quellen stammen. Für Neubauten wird diese Anforderung schon sehr schnell greifen. Für Heizanlagen in Bestandsgebäuden gilt ein weit reichender Bestandsschutz. Erst wenn eine Reparatur alter Fossilheiztechnik nicht mehr möglich ist wird der Einsatz von Heiztechnik mit erneuerbaren Quellen gefordert.
Wer frühzeitig auf das Heizen mit Erneuerbaren umsteigt, wird mit teils üppiger Förderung belohnt. Ab dem 1. Januar 2024 sollen bis zu 70% der Investitionskosten für den Umbau von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden als Zuschuss vom Staat übernommen werden. Dabei hat das BMWK tatsächlich erstmalig einen Ansatz für einen Ausgleich zwischen ärmeren und reicheren Hausbesitzern versucht. Eigenheimbesitzer mit geringerem Einkommen erhalten mehr, Vermieter und Menschen mit höherem Einkommen weniger. Ob damit der Sanierungsstau bei Mietwohnungen aufgelöst wird, kann man bezweifeln. Der soziale Ansatz ist aber jedenfalls sympathisch.
Zur Förderung schreiben wir demnächst noch einen eigenen Beitrag.
Was aber als unschöner Geschmack bleibt ist, dass die Sanierung von Gebäudehüllen weiterhin mit maximal 20% gefördert wird. Da aber ist der eigentlich größere Hebel bei der Sanierung von alten Häusern. Egal womit ich heize, wenn es mir gelingt durch Dämmung den Verlust meines Hauses auf 30% des Vor-Sanierungs-Niveaus zu senken, dann habe ich mehr erreicht, als wenn ich eine teure, geförderte Heizanlage einbaue, die immer noch 35% an fossiler Energie braucht.
Und woher all die erneuerbare Energie kommen soll ist nicht nur mir völlig schleierhaft. Natürlich gibt es viel Energie in der Luft, im Boden, in Sonnenstrahlung. Da dran zu kommen ist aber nicht so trivial, wie die bunten Bildchen aus dem Klimaministerium suggerieren.
Kommunale Wärmeplanung
Ein sehr interessanter Ansatz scheint dagegen die Verpflichtung von Kommunen zur Aufstellung kommunaler Wärmepläne. Darauf scheint das (bislang noch nicht veröffentlichte) GEG 2024 hinzuweisen. Das Gesetz ist in der Vorbereitung der Bundesregierung. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:
„Mit dem Wärmeplanungsgesetz schaffen wir den Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschreiten.“
Kurz beschrieben bedeutet ein kommunaler Wärmeplan, dass innerhalb der Grenzen nach Wärmequellen und Wärmesenken gesucht wird. Dann werden Konzepte entwickelt, wie die Überschüsse aus einer Quelle zu einem anderen Bedarfsträger gebracht werden können. Eine riesige Aufgabe liegt da vor den Städten und Gemeinden. Nur wenige, wie Hamburg, sind bereits an diese Aufgabe gegangen. Großstädte wie Wuppertal machen zwar immer gerne politisches Getöse, verschlafen dann aber das eigentliche Tun. Einige kleine, ländliche Kommunen haben schon vor geraumer Zeit fast ihre ganze Energieversorgung selbst organisiert und damit gezeigt, dass es prinzipiell geht.
Abbildungsnachweise:
Olof Matthaei, Foto: Archivbild Ingenieurbüro Matthaei
„Klimafreundliches Heizen: Das gilt ab 2024“, Schaubild des BMWK 2023
Weitere Beiträge zum Thema Gebäueenergiegesetz:
Artikel vom 21.08.2020: Einheitliches Gebäude-Energie-Gesetz tritt in Kraft
Artikel vom 09.02.2017: Gebäudeenergiegesetz, GEG
Fachbeitrag: Einheitliches Gebäude-Energie-Gesetz tritt in Kraft