Förderung des Zuschusses für Energetische Baubegleitung

Ungekürzte und unkommentierte Information der KfW vom 4. März 2016:

Neue Förderung des Baubegleitungszuschusses unter „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ (431)

Für Anträge ab dem 01.04.2016, die eine Investitionsförderung in den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude (Programmnummern 151/152, 153, 430)“ ab dem 01.04.2016 begleitend fördern, gilt:

1. Förderung des Neubaus:
Auch für Neubauvorhaben können nun externe Planungs- und Baubegleitungsmaßnahmen gefördert werden. Das Programm wird umbenannt in „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“.

2. Zweistufiges Verfahren:
Für mehr finanzielle und planerische Sicherheit erfolgt die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens und Ihr Auftraggeber erhält zeitnah eine Förderzusage durch die KfW. Nach Abschluss der Maßnahme werden mit der „Bestätigung nach Durchführung“ die Kosten gegenüber der KfW nachgewiesen und der Zuschuss ausgezahlt.

3. Zertifikate für nachhaltiges Bauen:
Mitgefördert wird die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen. Der Sachverständige oder ein von ihm beauftragter Nachhaltigkeitsauditor kann ein Zertifikat für nachhaltiges Bauen ausstellen lassen. Gefördert werden ausschließlich vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate.

Zertifikate für Nachhaltiges Bauen werden für Wohngebäude (Neubau) vergeben, die den Kriterien der Bewertungssysteme entsprechen und die sich einer Prüfung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle unterzogen haben. Die Zertifizierungsstellen werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ernannt. Informieren Sie sich im Informationsportal Nachhaltiges Bauen (www.nachhaltigesbauen.de) über die Bewertungssysteme und den genauen Verfahrensablauf.

Bitte beachten Sie, dass bislang lediglich eine Zertifizierungsstelle für Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohneinheiten durch das BMUB anerkannt ist. Eine Zertifizierungsstelle für kleinere Wohngebäude befindet sich derzeit noch in der Gründungsphase und steht ggf. zum Programmstart noch nicht zur Verfügung.

4. Zusage über Förderhöchstbetrag 4.000 Euro:
Die Zusage erfolgt grundsätzlich über den Förderhöchstbetrag von 4.000 Euro. Damit werden zusätzliche Anträge auf Aufstockungen vermieden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der tatsächlich nachgewiesenen förderfähigen Kosten mit der „Bestätigung nach Durchführung“.

5. Nachweis der Investitionsförderung mit der „Bestätigung nach Durchführung“:
Voraussetzung für den Baubegleitungs-Zuschuss ist eine Förderung der Investitionsmaßnahme in den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Programmnummer 151/152, 153, 430) oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes. Die Zusage für diese Basisförderung muss beim Einreichen der „Bestätigung nach Durchführung“ für den Baubegleitungszuschuss vorliegen.

6. Beauftragung Dritter:
Mit dem Baubegleitungszuschuss werden die Leistungen von externen, unabhängigen Sachverständigen gefördert. Mit der Durchführung der förderfähigen Leistungen kann der Sachverständige Dritte beauftragen (Unterauftrag). Sofern diese (förderfähigen) Leistungen in die Rechnungstellung des Sachverständigen gegenüber dem Auftraggeber enthalten sind, werden diese mitgefördert.

Neu ist, dass die beauftragten Dritten nicht in der Expertenliste eingetragen sein müssen. Sie dürfen aber ebenso nicht in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen oder Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben vermitteln. Mit Unterzeichnung der „Bestätigung nach Durchführung“ (Kredit oder Zuschuss) verantwortet allein der Sachverständige die für die KfW-Förderung relevanten Aspekte.
Diese Regelung ersetzt die in der 3. Fachinfo vom 18.09.2015 unter Punkt 17. „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431): Leistungserbringung durch beauftragte Dritte“ getroffene Regelung.

Im Download-Bereich der Energieeffizienz-Expertenliste finden Sie das Merkblatt „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 431“ sowie den Anhang zum Merkblatt mit einer Liste der förderfähigen Maßnahmen.

Ingenieurbüro Matthaei