Einführung einer neuen befristeten Förderstufe – Effizienzhaus 55
Information der DENA vom 28.11.2025:
BEG KFN: Einführung einer neuen befristeten Förderstufe – Effizienzhaus 55 (EH55) / Effizienzgebäude 55 (EG55)
Im Produkt „Klimafreundlicher Neubau “ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird befristet eine neue Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ bzw. „Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude“ eingeführt. Die Antragstellung ist ab dem 16.12.2025 möglich. Bestätigungen zum Antrag können ab dem 10.12.2025 erstellt werden.
Ziel der neuen Förderstufe ist, den Bau klimafreundlicher Gebäude in Deutschland voranzubringen, bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bauvorhaben zu starten und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen.
Die Förderung erfolgt in den bestehenden KfW-Produkten „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (297/298, 498) sowie „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ (299, 499) und wird in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln bzw. für kommunale Antragsteller als Zuschussförderung angeboten.
Die Stufe „EH 55 – Wohngebäude“ bzw. „EG 55 – Nichtwohngebäude“ wird gemäß der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen“ erreicht, wenn
- die Anforderungen an den Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) bzw. eines Effizienzgebäudes 55 (EG 55) eingehalten werden,
- keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger eingesetzt werden und
- zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Abbildungsnachweis:
Energieeffizienter Neubau. Foto: Archivbild IB Matthaei
Weitere Beiträge zum Thema Förderung:
Artikel vom 30.9.2025: Mehr Geld für Neubauförderung
Artikel vom 28.1.2025: Die KfW fördert weitere Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität
Info dr KfW zur Neubauförderung bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.