BEG: Neustart der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Information der Kfw vom 22. Februar 2022:
Mit Wirkung vom 24. Januar 2022 wurde die BEG wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln mit einem vorläufigen Antrags- und Zusagestopp belegt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem
22. Februar 2022 bei der KfW wieder neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden. Für die Erteilung von Finanzierungszusagen zu solchen Anträgen sind jetzt weitere Haushaltsmittel verfügbar. Finanzierungszusagen auf diese neuen Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser zusätzliche Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist.
Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert. Grundlage für die Förderung sind die am 1. Februar 2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (WG) vom 7. Dezember 2021 beziehungsweise die am 21. Oktober 2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021 einschließlich der jeweils in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zu diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben.
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Die Programmbestimmungen für die Förderung von energieeffizienten Neubauten (WG und NWG) werden derzeit überarbeitet. Über die Einzelheiten zur künftigen Neubauförderung informieren wir Sie.
Weitere Information zu den Förderprogrammen:
Website der KfW: kfw.de/beg
Website des BAFA: bafa.de/beg