BEG-/KFN-/WEF-Produkte – Antragstellung weiterhin möglich
In Abstimmung mit den auftraggebenden Ressorts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), bestätigt die KfW, dass die Produkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Klimafreundlicher Neubau (KFN) sowie Wohneigentum für Familien (WEF) von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Wirtschaftsplan 2023 ausgenommen sind. Eine Antragstellung sowie die Erteilung von Zusagen sind somit weiterhin möglich.
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