BEG: Ab dem 1.1. muss Lüftung sein

Deutschland macht's effizientÜber die Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten, haben wir hier schon berichtet.

Ein Aspekt regt manche Hausbesitzer sicher auf, macht mich aber eher glücklich. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zukünftig verpflichtend. Bei Effizienzhaus 70 jedoch nur in der EE-Klasse. Zur Erinnerung: EE-Klasse bedeutet, dass mindestens 65% des verbleibenden Endenergiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden muss, wofür es 5 Prozentpunkte mehr Förderung und einen höheren Betrag maximal förderfähiger Kosten gibt.

Warum diese Verpflichtung zum Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung?

Verluste-Ist-Zustand
Die nebenstehende Grafik zeigt die Aufteilung der Verluste eines unsanierten Altbaus auf die Verlustarten.
Typisch dominieren die Transmissionswärmeverluste, eine ältere Heizung verballert auch ordentlich Energie.
Warmwasserbedarf, Verluste der Warmwasseranlage und Lüftungsverluste erscheinen untergeordnet.
 
Man wird damit beginnen, die Transmissionswärmeverluste zu begrenzen. Dafür werden alle Bauteile gedämmt, Fenster und Türen ausgetauscht und die Wärmebrücken minimiert. Dabei wird das entsprechende Tortenstück in der Grafik kleiner.
 

Es ergibt sich ein neues Bild mit dem kleineren Anteil der Transmissionsverluste.

Als nächstes schaut man sich die Heizungsanlage an. Sie wird umgestellt auf einen effizienteren Wärmeerzeuger, die Verteilung wird optimiert, die Übergabe erfolgt zukünftig vielleicht sogar mit Heizflächen (als Fußboden-, Decken- oder Wandheizung) auf sehr niedrigem Temperaturniveau. Im Beispiel bleiben wir aber bei einer Kesselheizung mit fossiler Energie und ergänzen nur etwas mit Solarthermie. Dabei kommt natürlich auch die Warmwasseranlage unter die Lupe. Dämmung, Effizienzpumpe und verbesserte Regelung der Zirkulation senken auch hier die Verluste.


Entsprechend dürfen wir in der Grafik nun auch diese Tortenstückchen verkleinern. Es ergibt sich wieder ein neues Bild. Das ist hier nebenstehend abgebildet.
 
 
Nun werden Tortendiagramme aber immer auf vollständige Torten abgestellt. Es geht nicht um die absoluten Größen, sondern um die relativen. Daher wird das korrekte Diagramm der Verhältnisse des an der Gebäudehülle und an der Heizungsanlage sanierten Gebäudes ungefähr so aussehen:
 
 

Und nun erkennt man sehr schön, dass die Lüftungswärmeverluste, die vorher lediglich 11% der Gesamtverluste ausmachten, mittlerweile mit 31% fast die gleiche Wirkung wie diejenigen der Transmission durch die Bauteile entfalten.

Denkt man diesen Prozess weiter, dann kann man mit noch mehr Dämmung die Transmissionswärmeverluste auf nahe Null begrenzen. Ohne Wärmerückgewinnung in einer Lüftungsanlage aber bleiben die Wärmeverluste durch die Fensterlüftung immer annähernd gleich hoch. Denn Luft braucht das Haus und brauchen vor allem die Bewohner des Hauses. In einem ideal gedämmten Haus liegen also die Lüftungswärmeverluste bei etwa 80% der Gesamtverluste. Das heißt, dass das Dämmen auf dem Niveau eines Effizienzgebäudes kaum noch Wirkung entfaltet, so lange die Lüftung nur durch die Fenster erfolgt.

Daher habe ich bei Effizienzhaus-Sanierungen schon seit jeher darauf gedrungen, dass Lüftung mit möglichst effizienter Wärmerückgewinnung eingebaut wird. Dabei geht es nicht nur um die Energieverluste sondern auch um das Funktionieren eines Hauses, das nach der Sanierung ziemlich luftdicht ist. Ich weigere mich, die planerische Verantwortung für eine Effizienzhaus-Sanierung ohne Lüftungsanlage zu übernehmen.

Es ist also gut, dass auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz anfängt effiziente Lüftung für Effizienzgebäude einzufordern. Die Förderungen sollen Anreize für das Beste geben.

Abbildungsnachweise:
„Deutschland macht’s effizient“, Logo des BMWi von 2017
Tortengrafiken erstellt von O.Matthaei 2022

Weitere Beiträge zur Änderung der BEG-Förderung, Lüftung und Effizienzhaus-Sanierung:
Artikel vom 09.12.2022: Neue Förderrichtlinien ab 1.1.2023
Artikel vom 25.11.2022: Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Artikel vom 21.12.2016: Forschungsprojekt Lüftungsverweigerung
Fachbeitrag: Kontrollierte Wohnraumlüftung

Ingenieurbüro Matthaei