Antragsstopp in den Förderprodukten „Klimafreundlicher Neubau“
Die KfW teilt uns mit, dass für die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ ein sofortiger Antragstopp gelte. Durch Erlass des auftraggebenden Ressorts Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt werden:
- KFN Wohngebäude – private Selbstnutzung (Pr. 297)
- KFN Wohngebäude (Pr. 298)
- KFN Nichtwohngebäude (Pr. 299)
- KFN Kommunen – Wohngebäude (Pr. 498)
- KFN Kommunen – Nichtwohngebäude (Pr. 499)
Die bereitgestellten Bundesmittel für die vorgenannten Förderprodukte seien ausgeschöpft, teilt man uns mit. Bereits zugesagte Förderdarlehen und gültige Sofortbestätigungen in den oben genannten Produkten sind von diesem Antragsstopp nicht betroffen. Alle bis zum 13.12.2023 bei der KfW eingegangenen und noch nicht entschiedenen Anträge können – vorbehaltlich ausreichender Bundesmittel und Erfüllung der Fördervoraussetzungen – zugesagt werden.
Weiter heißt es, dass geplant sei, dass Anträge in den vorgenannten KFN-Produkten ab Anfang des Jahres 2024 wieder möglich sind.
In der KfW Sanierungsförderung „Bundesförderung für effiziente Gebäude“
- BEG Wohngebäude – Kredit (261)
- BEG Nichtwohngebäude – Kredit (263)
- BEG Kommunen – Kredit (264)
- BEG Kommunen – Zuschuss (464)
sowie in dem Produkt „Wohneigentum für Familien“ (300) können Sie wie gewohnt weiter Anträge stellen. Auch in der BAFA Sanierungsförderung „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) können weiterhin Anträge gestellt werden.
Wie schon früher mitgeteilt (vgl. Artikel vom 28.11.23: Haushaltssperre betrifft auch Energieberatung), ist leider die Förderung von Energieberatungen samt der Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) derzeit nicht möglich. Da der iSFP im Regelfall für die Förderung von Einzelmaßnahmen gebraucht wird, um den erhöhten Zuschusssatz von 20% zu bekommen und ab 1. Januar 2024 die förderfähigen Kosten von 60.000 € pro Wohneinheit je Kalenderjahr, wird wohl auch die energetische Sanierung durch die Haushaltssperre stark in Mitleidenschaft gezogen werden (vgl. Artikel vom 10.11.23: Änderungen der Förderung zum 1. Januar 2024).
Wer jedoch sanieren will wird nun bessere Möglichkeiten haben, dafür auch Handwerker zu finden. Bei zukünftig durch die CO2-Abgaben steigenden Energiepreisen, wird eine Sanierung nicht nur sowieso sinnvoll, sondern auch aus sich selbst heraus wirtschaftlich werden.
Wann nach der gestern erzielten, grundsätzlichen Einigung der Regierungsparteien der Haushalt auch parlamentarisch verabschiedet werden kann, wissen wir noch nicht. Die Haushaltssperre wird erst danach aufgehoben werden können. Wir rechnen nicht damit, dass vor Februar wieder Planungssicherheit eintreten wird.
Zu den nicht von der Haushaltssperre betroffenen Förderungen gehören auch die in der BEG angesiedelten Förderungen von neuen Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energiequellen. Wärmepumpen, Solaranlagen, Pelletskessel und co. können schon jetzt geplant und ab dem 1. Januar mit mindestens 30 % bezuschusst werden.
Die Welt gehört den Unternehmungslustigen! Und handeln müssen wir, der Klimawandel stoppt nicht von alleine.
Lassen Sie sich auch in diesem tristen Herbst nicht unter kriegen. Bleiben Sie optimistisch und tun Sie etwas! Gerne helfen wir dabei.
Bildnachweis:
Wärmepumpe vor dem Haus, Foto: O.Matthaei 2023
Weitere Beiträge zum Thema Haushaltssperre und Förderung:
Artikel vom 05.12.2023: BEG-/KFN-/WEF-Produkte – Antragstellung weiterhin möglich
Artikel vom 28.11.2023: Haushaltssperre betrifft auch Energieberatung
Leistungsangebot: Bundesförderung für effiziente Gebäude