Was kostet Energieberatung?

02. Aug. 2023 von Olof E. Matthaei

Matthaei: MeinungsbildEnergieberatung ist eine ungeschützte Bezeichnung. Jeder darf sich Energieberater nennen. Die Qualität und der Inhalt angebotener Energieberatungen ist bei verschiedenen Anbietern sehr unterschiedlich.

Wer auf der Suche nach Energieberatung ist, muss Entscheidungen treffen. Zunächst sollte man sich klar machen, was man eigentlich erreichen möchte. Wer schon ganz eindeutig weiß, welche Maßnahme umgesetzt werden sollen, der braucht keinen Berater. Wen es lediglich darum geht, Fördermittel abzugreifen, dann braucht es einen für das entsprechende Programm zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Manchmal dürfen die Bestätigungen sogar von den Handwerkern selber gemacht werden. Die Antragstellung macht der Bauherr selber. Die Einbindung eines unabhängigen Energieberaters ist nur dann erforderlich, wenn damit eine Qualitätssicherung verbunden sein soll. Die Unabhängigkeit des Energieberaters verspricht eine Kontrolle der Bauausführung im Sinne des Bauherrn und ein Ergebnis entsprechend der Regeln des Fördermittelgebers.

Der iSFP als „Qualitätssicherung“

Anders sieht es aus bei dem Bauherrn, der noch nicht weiß, was sein Haus braucht. Hier kommt die eigentliche Energieberatung zum Einsatz. Basierend auf einer umfassenden Bestandsaufnahme werden der energetische Zustand und Schwachpunkte des Gebäudes analysiert. Darauf aufbauend werden Ideen entwickelt, wie das Haus auf Seiten der Gebäudehülle und auf Seiten der Anlagentechnik verbessert werden kann. Technische Fragen, Kosten, Fördermittel und Wirtschaftlichkeit werden analysiert. Sofern für diese Leistung ein Zuschuss in Anspruch genommen werden soll, findet eine gewisse Qualitätskontrolle durch den Fördermittelgeber statt. Der Energieberater muss ausgebildet sein, um in die Liste der qualifizierten Energieberater aufgenommen werden zu können. Er muss sich ständig weiter fortbilden, nachweisen, das er regelmäßig Energieberatungen durchführt, und seine Beratungsberichte werden vom BAFA geprüft.

Vereinfacht wurde diese Prüfung vor einigen Jahren durch die Einführung eines „individuellen Sanierungsfahrplans“ (iSFP). Im Auftrag des BAFA wurde ein Programm programmiert, das Aufbau und Datenausgabe des Beratungsberichts stark reglementiert. Eine Kontrolle der Sinnhaftigkeit von Eingaben und der technischen Umsetzbarkeit von Maßnahmen findet jedoch nicht statt. Dagegen werden Kontrollen durchgeführt, ob die Ergebnisse in einem typischen Rahmen liegen. Damit wird der Kreativität des Beraters und der Individualität des Gebäudes leider nicht gerecht. Das Ergebnis ist ein bunter, scheinbar informativer Bericht, der jedoch wenig Inhalt hat. Diese iSFP:s werden mittlerweile von vielen Energieberatern aus dem Handwerk angeboten, die zwar die Qualifizierung durch Fortbildungen durchlaufen haben, deren Knowhow dennoch meist sehr auf ihren eigenen Bereich beschränkt bleibt.

Ein Maler versteht Dämmung, kann er aber auch eine Heizlast verstehen? Ein Dachdecker versteht Dach und Fotovoltaik, weiß er aber, wie ein Fenster ordentlich eingebaut wird? Fast jeder Schornsteinfeger ist mittlerweile Energieberater. Haben die alle das umfassende Wissen über alle Bereiche eines Hauses?

Energieberater als Allrounder und Spezialist

Der typische Energieberater kommt von der Architektur oder dem Bauingenieurwesen. Viele von ihnen haben keinen blassen Schimmer davon, wie eine Lüftungsanlage oder gar eine Heizungsanlage funktionieren. Andersherum kommen andere Energieberater von der Anlagentechnik und tun sich schwer mit dem eigentlichen Bauwesen. Das ist dann in Ordnung, wenn der Energieberater auf seine Fachplanungstätigkeit reduziert bleibt. Das energetische Bilanzieren von allen Bereichen funktioniert ganz gut, wenn die Vorgaben der Gebäudeplaner und TGA-Planer ordentlich sind.

Das Jonglieren aller Bereiche ist aber die Hauptaufgabe des Energieberaters. In der Bilanz werden die Verluste der Gebäudehülle, der Lüftung, des Warmwassers, die Querverbindungen von Tageslicht, Kunstlicht zur Raumheizung und Kühlung, die Wärmeverteilung, Regelung usw. betrachtet. Das Geschehen ist komplex, was sich auch in den verwendeten Normen widerspiegelt. Allein die Basisnorm, die regelt, wie ein Gebäude energetisch zu bilanzieren ist, die DIN V 18599, umfasst ca. 2.000 Seiten.

Energieberatung ist keine Leistung, die neben anderen erbracht werden kann. Es ist eine derart umfangreiche Aufgabe, dass es Leute braucht, die sich voll darauf konzentrieren. Energieberatern, die alle zwei Monate eine Energieberatung machen und ansonsten ihrem eigentlichen Handwerk nachgehen, muss man mit größter Vorsicht begegnen. Es ist gut, über den eigenen Tellerrand zu schauen, keine Frage. Ob das reicht?

Vorschriften

Wer geförderte Energieberatung anbietet, muss in der Energie-Effizienz-Experten-Liste geführt sein. Der Eintrag bedarf sehr umfangreicher Ausbildung. Neben einem Grundberuf muss eine spezielle Fortbildung in vielen Themen der Energiebilanzierung vorhanden sein. Es wird dabei unterschieden nach Energieberatern für Wohn- und für Nichtwohngebäuden. In weiteren Schritten können Energieberater sich für Fachgebiete wie industrielle Prozesse, energetische Inspektion von Lüftungsanlagen oder Energieaudits in Großunternehmen qualifizieren. Die Qualifikationen werden von der Deutschen Energieagentur (DENA) geprüft. Ebenso die verpflichtenden Fortbildungen und Nachweise von durchgeführten Energieberatungen.

Die Förderung einer Energieberatung wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Die Durchführung erfolgt nach den jeweils geltenden Richtlinien. Es sind dabei Mindeststandards einzuhalten und es besteht eine sehr umfangreiche Berichtspflicht. Daneben sind natürlich die Anforderungen des jeweiligen Auftraggebers zu beachten.

Der Verwaltungsaufwand und der Aufwand für die Berichterstellung sind immens. Das ist nichts Branchenspezifisches. In jedem Beruf kennen wir das: Neben der Arbeit muss dokumentiert und qualitätsgesichert werden. Einer der Gründe für den Fachkräftemangel in Deutschland ist, dass wir locker ein Viertel unserer Arbeitszeit mit Verwaltung verbringen. Die Zeit fehlt dann natürlich für die eigentliche Arbeit.

Aufwand und Kosten der Energieberatung

Eine Gebäude-Energieberatung für ein Zweifamilienhaus dauert etwa fünf Tage, also eine Arbeitswoche. Davon entfällt auf die Verwaltung ein Tag, einen Tag dauern zusammengenommen die Datenaufnahme im Objekt und Kommunikation mit dem Auftraggeber (darin Rückfragen, Abstimmungen, Präsentation der Ergebnisse), drei Tage werde gebraucht für die Modellierung des Objekts, Analyse, Entwicklung von Plänen und Schreiben der Berichte. Bei einem typischen Stundensatz von 115 € netto kommen dabei 4.600 € netto heraus. Plus 874 € Umsatzsteuer, abzüglich 1.300 € Förderung bleiben für den Kunden zu zahlen: 4.174 €.

Erstaunlicher Weise schaffen es gerade Handwerker, ihre Energieberatungen für 1.000 – 2.000 € anzubieten. Jetzt raten Sie mal, was die anders machen. Und damit schließt sich der Kreis: Die Qualität und der Inhalt angebotener Energieberatungen ist bei verschiedenen Anbietern sehr unterschiedlich.

Bildnachweis:
Olof Matthaei, Foto: Archivbild Ingenieurbüro Matthaei

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