Fordern und Fördern beim Klimaschutz
Asoziale Förderung von Energiesparmaßnahmen
Energieeffizienzmaßnahmen werden vom Bund, von einigen Bundesländern und Kommunen finanziell gefördert. Der erklärte Zweck dabei ist die Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen und somit der Klimaschutz. Klimaschutz ist eine öffentliche Aufgabe, zu der sich viele Staaten „bekennen“. Deutschland erklärt seit Jahrzehnten vollmundige Zielvorgaben die meist in irgendwelchen markigen und scheinbar eingängigen Zahlenfolgen verpackt werden.
20-20-20 war mal bis zum Jahr 2020 die EU-Zielvorgabe: 20 % weniger Treibhausgas-Emissionen, 20 % Erneuerbare Energie und 20 % mehr Energieeffizienz verglichen mit 1990 (Europa-2020-Ziele). Rechtzeitig vor Erreichen des Datums für ein solches Ziel, werden dann die Vorgaben neu gefasst und wieder genauso plakativ und vollmundig unter‘s Volk gebracht. Immer in der Erwartung, dass dann das Scheitern der früheren Zielerreichung vergessen werde.
Die Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, sind dann schon weniger deutlich. Was dann auch erklärt, warum es nie gelingt, sie zu erreichen. Einen Maßnahmenkatalog hat die Bundesregierung im Kontext der 21. Weltklimakonferenz von Paris (COP21) im Nationalen Aktionsplan (NAPE) hat die Bundesregierung das „Prinzip: Informieren, fördern, fordern“ aufgestellt. Aber über die Absichtserklärung: „Mit dem NAPE möchte die Bundesregierung alle gesellschaftlichen Akteure motivieren, Energie sparsamer zu nutzen,“ kommt der Plan nur wenig hinaus. Immerhin bleibt sich die Regierung damit treu, wenig zu tun und viel Schau zu veranstalten.
Informieren ist dabei sicherlich ein guter Ansatz, der mit der geförderten Energieberatung seit langem verfolgt wird. Leider zeigt sich seit mehreren Jahren ein rückläufiger Trend bei der Inanspruchnahme der Beratungsangebote. Ich denke auch nicht, dass noch ein wesentliches Informationsdefizit vorliegt. Die Menschen sind weitaus informierter über den Zusammenhang von Energieverwendung und Umweltzerstörung als die Regierung.
Das Mittel des Forderns ist bislang noch wenig genutzt worden. Zwar sind Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) und Co. im Neubau sehr wirksam. Doch was nützt das, wenn die vielen Millionen Bestandsgebäude mit einer Sanierungsquote unter 1% weiterhin Energieschleudern bleiben. Eine Sanierungsverpflichtung ist nach wie vor nicht in Sicht.
Dagegen ist das Mittel der Wahl, das in Deutschland sehr gern genutzt wird: Die Förderung.
Fördermittel haben eine Lenkungswirkung
Die Politik scheut sich oft, in das private Eigentum mit Vorschriften einzugreifen. Eigentum ist in Deutschland wie in sämtlichen kapitalistischen Staaten eine heilige Kuh. Sollte jemandem die Vorschrift gemacht werden, er müsse sein bestehendes Haus auf einen bestimmten energetischen Effizienzlevel bringen, dann wäre das Geschrei groß. Juristisch-argumentativ ist es so, dass das einmal bauaufsichtlich genehmigte Gebäude so lange Bestandsschutz genießt, wie es nicht verändert wird.
Lediglich in kleinen Details wagt es der Gesetzgeber Vorschriften für Bestandsgebäude zu machen. So mussten schon vor geraumer Zeit oberste Geschossdecken gedämmt werden und uralte Heizkessel, die dem heutigen Stand der Technik zu sehr hinterher sind, dürfen nach 30 Jahren nicht mehr weiter betrieben werden. Anders verhält es sich, wenn Gebäude oder Bauteile verändert werden. Der Ersatz oder die fertige Änderung muss dann den Regeln der Energieeinsparverordnung entsprechen.
Dass solche Vorschriften kaum zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutz-Ziele taugen, ist bekannt. Auch der Politik ist klar, dass dies kleine Maßnahmen sind, die allenfalls einen Tropfen auf den heißen Stein der Klimaerwärmung bedeuten. Der Kohlendioxidgehalt der Atmosphäre wächst weiter. Also versucht der Gesetzgeber mit Fördermitteln die Sanierung von Bestandsgebäuden anzuregen. Ein Drittel Zuschuss für Effizienzhaus-Sanierung sind durchaus nicht unrealistisch, wie ich schon in einem früheren Beitrag zeigte. Denjenigen, der diese Förderung in Anspruch nehmen kann, regt diese sicherlich sehr an. In Mehrfamilienhäusern können so schnell etliche hunderttausend Euro Zuschuss eingestrichen werden.
Wer bestellt bezahlt
Die Krux daran ist nur: Wem gehört das Projekt? Zu unseren normalen Vorstellungen gehört: Wer bezahlt, dem gehört es auch. Bei Fördermitteln ist das anders. Der Fördermittel-Geber (z.B. der Bund) reicht Förderungen aus, die an gewisse Auflagen gebunden sind. Werden die Auflagen eingehalten, geht das Eigentum vollständig an den Fördermittel-Empfänger über. Eigentum am Gebäude und Nutzen der Energiesparmaßnahmen liegen also beim Hauseigentümer.
Bezahlt haben es die öffentlichen Fördermittelgeber jedoch nicht selber, sondern die Allgemeinheit, deren Geld er verwaltet. Der Bund sind wir Alle. Das gesamte Vermögen der Bundesrepublik Deutschland gehört – eigentlich – den Bürgern. Die Politik reicht nun mit vollen Händen an diejenigen aus, die bereits viel privates Vermögen haben. Je größer der Immobilienbestand ist, desto mehr Förderung kann der Eigentümer erhalten. Wer lediglich eine Eigentumswohnung besitzt wird nie in den Genuss solch gigantischer Förderquoten kommen.
Der Bürger zahlt für Förderung an Reiche
Von den Bürgern wird erwartet, dass sie ohne Murren ihre Steuern und Abgaben zahlen und nicht so genau nachfragen, was mit ihrem Geld eigentlich gemacht wird. Die Ausreichung von Fördermitteln, so rechnet uns das Wirtschaftsministerium immer wieder gerne vor, wird ja in den Wirtschaftskreislauf gleich wieder hinein gesteckt. Schon die durch Fördermittel angeregten Baumaßnahmen generieren mehr Umsatzsteueraufkommen, als sie den Staat vorher gekostet haben.
Was aber, wenn derjenige, der bezahlt auch derjenige wäre, der mit seinem Geld Eigentum erwürbe. Was, wenn der Staat als bürgerliches Gemeinwesen Anteile an den geförderten Objekten erhielte. Es ist ja durchaus nachvollziehbar, dass viele Bauherren es sich schlichtweg nicht leisten können, ihre Immobilie zu sanieren. Diesen dabei Hilfe zu geben wäre sinnvoll. Vor Allem dann, wenn für den Helfer (die Allgemeinheit) diese finanzielle Hilfe sich auszahlte.
Machen wir ein Gedankenmodell. Ein Mensch besitzt ein Haus mit 2 Wohnungen, von denen er eine selber bewohnt. Er verbraucht 30.000 kWh Gas im Jahr für Heizung und Warmwasserbereitung. Eine Sanierung auf einen zukunftsfähigen Level Effizienzhaus 70 nach der EnEV 2014 kostete ihn 100.000 €. Er kann aber nur 30.000 € selber aufbringen. Für den Rest benötigt er einen Kredit und/oder Fördermittel. Er nimmt einen geförderten Kredit von der KfW in Höhe der Gesamtkosten auf. Saniert. Weist über den Energetischen Baubegleiter das Erreichen des Effizienzhaus 70 nach und bekommt einen Tilgungszuschuss von 22.5 % = 22.500 €. Bis hier hin sind wir im heutigen Fördersystem.
Zukünftig hat er einen Energieverbrauch von nur noch 9.000 kWh Gas pro Jahr. Seine Energiekosten sinken also bei derzeitigem Preisniveau um etwa 1.400 € p.a.. Gleichzeitig kann er die Miete für die vermietete Wohnung ohne Weiteres um 100 Euro monatlich erhöhen. Die geringeren Energiekosten und der gestiegene Wohnkomfort rechtfertigen das. Die Belastung durch die Kreditzinsen ist bei 0,75% minimal, die Tilgung ist durch den Wertzuwachs am Gebäude gedeckt.
Wäre es nun nicht gerechtfertigt, dass der Fördermittelgeber anteilig am Profit beteiligt wird? Also gehören nun dem Staat 22.500 Euro des Gebäudes, das nach der Sanierung einen Wert von ca. 220.000 Euro erreicht. Zehn Prozent des Gesamtwerts (ohne Grundstück, das ja auch schon als ein Lehen der Gemeinschaft an den individuellen Nutzer betrachtet werden kann) gehören jetzt uns, den Bürgern. Der Hauseigentümer müsste also 10% der Miete zuzüglich des Werts seiner eigenen Nutzung an den Staat bezahlen.
Mir ist klar, dass schon der bürokratische Aufwand solch eine Konstruktion verhindern würde. Prozesse über den anzusetzenden Wert der Immobilien wären die Folge und würden die ohnehin überlasteten Gericht noch weiter belasten. Aber das Gedankenexperiment könnte man schon einmal wagen. Und immerhin schaffen die Kommunen ja bereits eine Immobilienbewertung für die Berechnung der Grundsteuern. Man könnte hier ansetzen.
Eigentum verpflichtet
Der Gedankensprung, der hier zu wagen ist, ist nicht so sehr die praktische Abwicklung, sondern die Beantwortung der Frage nach dem Eigentum. Eigentum verpflichtet zu seinem Einsatz für das Gemeinwohl, heißt es im Grundgesetz, §14. Ist Energieverschwendung und Ausstoß von klimaschädlichen Abgasen zum Wohl der Allgemeinheit. Doch wohl eher zum Wohl der im Haus lebenden Menschen, die ihre körperliche Unversehrtheit nur bei ausreichenden Raumtemperaturen gewahrt sehen.
Es sind also individuelle Ansprüche gegen kollektive abzuwägen. Und unter Kollektiv ist hier nicht nur die Gemeinde oder der deutsche Staat zu verstehen, sondern die Gemeinschaft der Lebewesen des Planeten. In manchen Religionen ist sogar das Nicht-Lebendige beseelt und Teil des Ganzen.
Versuchen Sie sich an diesem „ketzerischen“ Gedanken. Nehmen Sie beide Positionen ein: Die des Hausbesitzers und die die des wenig wohlhabenden Steuerzahlers. Probieren sie sich in beiden Rollen. Ich wäre gespannt darauf, was für Gedanken entstehen.
Fordern versus Fördern
Fordern ist ein Mittel, das die Regierung benannt hat. Bislang ist es noch kaum angewandt. Es gäbe jedoch ein wirksames Mittel zur Durchsetzung der Energiesparziele und des Klimaschutzes: Hohe Steuern auf Energie.
Derzeit ist Energie kein wesentlicher Kostenfaktor im Budget der meisten privaten und gewerblichen Haushalte. Der Ölpreis ist auf weniger als die Hälfte seines Hochpreises von vor drei Jahren gefallen, die Gaspreise bleiben stabil bei leicht nachgebender Tendenz, die Strompreise an der Strombörse sind seit Einführung der erneuerbaren Quellen, auf einen Bruchteil gesunken.
Wenn Heizen, Autofahren und der Betrieb von gewerblichen Anlagen deutlich teurer wäre, als dies momentan der Fall ist, dann würde dies unweigerlich zu einer Haltungsänderung führen. Natürlich führen wir auch bei einem Benzinpreis von 2,50 € zur Arbeit und am Wochenende zur Oma. Aber vielleicht kauften wir dann doch keinen Spritfresser-SUV, sondern ein kleines, sparsames Auto. Bei Heizkosten von monatlich 5 Euro je Quadratmeter wäre jede Einsparmaßnahme sofort wirtschaftlich. Es gäbe einen Wettlauf auf die Handwerker, um Fassaden und Dächer zu dämmen, Wärmeschutzfenster einzusetzen und bessere Heizanlagen mit Solarunterstützung zu bekommen.
Alles liefe ohne Zwang und Förderung
Die Freiheit des Eigentums bliebe unangetastet, wenn die Energiepreise für alle gleich wären. Die Lenkung erfolgte hier zwar durch die Erhebung noch höherer Steuern, aber jeder Hausbesitzer hätte es selbst in der Hand, sich davon wieder zu befreien, indem er seinen Energieverbrauch minimierte.
Auch dieses Modell überlasse ich dem interessierten Leser selbst weiter zu denken.
Vielleicht ließe sich dann sogar eine Kombination der Förderung von Energiesparmaßnahmen mit Anteilserwerb für den Fördermittelgeber (Gemeinschaft) und der Erhebung hoher Steuern auf Energie denken.
Dieser Artikel soll ein Beitrag zur Diskussion über die Gestaltung der Regeln in der BRD sein. Über intelligente Reaktionen freue ich mich und will sie auf Wunsch gerne veröffentlichen.
Abbildungsnachweise:
Foto des Autoren und Bearbeitung: Ingenieurbüro Matthaei 2016
Banner „Mehr aus Energie machen“, Grafik des BMWi, direkt verlinkt mit dem Original
Mit Fördermitteln saniertes Wohnhaus, Foto: Archivbild Ingenieurbüro Matthaei
Brennstoffkosten in Deutschland, Grafik: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV.de) 2017
Weitere Beiträge zum Themenkomplex Fordern und Fördern:
Artikel vom 26.10.2015: Bestandsschutz schadet Allen
Artikel vom 12.05.2016: Bundesregierung will keine Pflicht für Erneuerbare