Zubaukorridor zu PV-Anlagen wieder nicht erreicht

Vergütungssätze für Fotovoltaikstrom nach EEG weiterhin eingefroren

Solarstromvergütung nach EEG 2014Am 31.3.2016 gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass die PV-Vergütungen für die Monate April bis Juni 2016 wieder nicht abgesenkt werden.
Grund: Im Bezugszeitraum März 2015 bis Februar 2016 wurden in Deutschland nur 1.367,1 MW hinzugebaut.

Damit unterschritt der PV-Zubau den gesetzlich festgelegten Zubaukorridor von 2400 MW um mehr als 900 MW, so dass nach § 31 (4) Nr. 2 EEG 2014 die Reduzierung der Vergütung weiterhin ausgesetzt werden musste. Der Zubaukorridor wird vom Solarenergie-Förder-Verein SFV wie auch von sämtlichen Mitgliedern bei den Energiebloggern (z.B. Frank Urbansky auf ENWIPO.de) als viel zu gering angesehen. Die letzte Absenkung der Einspeisevergütung fand im September 2015 statt und betrug auch da nur noch die Hälfte der vom Gesetzgeber anvisierten monatlichen Kürzung von 0,5 %.

Die aktuellen Einspeisevergütungen für PV-Anlagen bis einschließlich 100 kW hat der SFV veröffentlicht: Einspeisevergütung.

Ab dem 1.1.2016 muss PV-Strom aus Anlagen über 100 kW direktvermarktet werden. Die Erlösobergrenzen nach dem Marktprämienmodell für die Monate April bis Juni 2016 sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Wollen Sie etwas dagegen tun, dass der PV-Ausbau weiterhin stagniert, dann schauen Sie doch mal auf die Aktionsseite der Energieblogger zur EEG-Reform 2016. Dort werden Fragen aufgestellt, die Sie sich selber, Ihren Mitmenschen und vor Allem auch Bundespolitikern stellen können. Im Sommer soll das EEG erneuert werden, wobei die Pläne der Bundesregierung den Ausbau und die Nutzung der Erneuerbaren offenbar noch weiter behindern sollen. Wie aber soll man die Energiewende von Kohle und Atom zu erneuerbarer Energie aus Wind uns Sonne schaffen, wenn man den Ausbau behindert?


Bildnachweise:
Tabelle „Solarstromvergütung nach EEG 2014“, Quelle: SFV.de 2016

Ingenieurbüro Matthaei