Heizungs-Check
„Nur jede 10. Heizung ist auf dem aktuellen Stand der Technik, alle anderen können aus energetischer Sicht verbessert werden.“ Diese Aussage stammt von der VdZ Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. und ist bereits zwanzig Jahre alt. Nach wie vor gilt sie leider.
Unsere eigenen Beobachtungen in den Heizungskellern der Wohnhäuser wie auch in den Heizzentralen der gewerblichen Immobilien bestätigen das:
- zu alte Anlagen
- zu groß dimensionierte Kessel
- fehlende Dämmung der Rohrleitungen
- kein hydraulischer Abgleich durchgeführt
- mangelhafte Raumtemperaturregelung
- ungeregelte Umwälzpumpe
- falsch eingestellte Heizkurve
Das sind die Haupt-Schwachpunkte, auf die wir als Energieberater immer wieder stoßen. Solche ungünstigen Anlagen können den Betreiber hunderte oder tausende von Euro im Jahr mehr kosten, als wenn die Anlage optimiert wären.
Und dabei ist es oft einfach, die Heizung zu optimieren. Viele Maßnahmen sind mit wenig bis gar keinen Investitionen verbunden. So kann z.B. die Korrektur der Heizkurve auf die tatsächlichen Verhältnisse im Haus, Ihnen eine Einsparung von 10 Prozent Ihrer Energiekosten einbringen. Investition: 0 Euro. Hier erhaltenen Sie eine kleine und leicht verständliche Anleitung.
Mit dem Heizungs-Check hat die Heizungsbau-Wirtschaft versucht, das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen. Leider recht erfolglos. Allein das Verhältnis der in den Innungen organisierten Betriebe zu denjenigen, die den Heizungs-Check durchführen können, zeigt, dass die Mehrzahl der Betriebe an einem fortschrittlichen Handeln eher nicht interessiert ist.
Unsere Erfahrungen mit ausführenden Unternehmen der Heizungsbau-Branche zeigen, dass in den letzten Jahren die Bereitschaft sich mit den Themen energieeffizienter Heizung auseinander zu setzen verbessert hat. Die Frage nach der Durchführung des hydraulischen Abgleichs scheitert jedoch immer noch oft an der fehlenden Kompetenz der Heizungsbauer bei der Bewertung der Gebäude. Es gehört ganz einfach nicht zum Wissensbereich der Anlagenbauer, eine raumweise Heizlastberechnung durchzuführen.
Der Gesetzgeber hat sich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) der Thematik angenommen. War die Pflicht zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs bislang nur in der VOB/C geregelt, so steht es mittlerweile im Gesetz selbst, dass neue Anlagen (Eine Teilerneuerung z.B. durch Einbau eines neuen Kessels reicht hier schon) hydraulisch abgeglichen werden müssen. Ältere Anlagen müssen nach §60b, GEG überprüft werden. Dabei kommen in der Heizungsüberprüfung die gleichen Punkte auf den Prüfstand, wie beim Heizungs-Check. Allerdings müssen die gefundenen Optimierungsmaßnahmen binnen eines Jahres ausgeführt werden.
Obwohl es längst vorgeschrieben ist, dass eine neu installierte Anlage hydraulisch abzugleichen ist, tun dies viele Installateure immer noch nicht. Manche Bauherren verweigern ihnen auch den Auftrag dafür. Die wenigsten Heizungsbauer wagen es, die Leistung angemessen in Rechnung zu stellen. Manche haben auch schlicht keine Lust, sich mit dem „‚Papierkram“ zu befassen.
Schon die Arbeit einer Heizlastberechnung und eine dieser entsprechende Auslegung von Rohrnetz und Heizkörpern stößt auf Widerstand. Lieber wird immer noch allzu oft mit Angstzuschlägen gehandelt und das Rechnen vernachlässigt. Den Nachteil hat der Kunde:
- Er muss dem Installateur eine viel zu große Anlage bezahlen und
- hat nachher auch noch zu hohe Energiekosten zu zahlen.
Vertrauen Sie Ihrem Installateur, wenn er Anbieter des Heizungs-Checks ist. Das weist ihn als einen Fachhandwerker aus, der sich um die eigene Weiterbildung und das Glück seiner Kunden kümmert. Wenn Sie nicht so gesegnet sind, dann vertrauen Sie uns. Wir führen den Heizungs-Check nach den Richtlinien des VdZ und konform mit der DIN aus. Wir führen die Heizungsprüfung nach $60b GEG durch. Wir führen die Berechnungen für den hydraulischen Abgleich durch. Schreiben Sie uns Ihre Wünsche über die Kontaktseite.
Bildnachweis:
Kachelofen aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts, noch in Betrieb, Foto: O.Matthaei 2020