Energetische Inspektion von Klima- und Kälteanlagen in Nichtwohngebäuden

Die Energieeinsparverordnung sieht regelmäßige Inspektionen der Klimaanlagen und sonstigen Raumkühlgeräte vor, sofern diese eine Kälteleistung von mindestens 12 kW haben. Alle zehn Jahre müssen diese Anlagen einer Inspektion unterzogen werden.

Die EnEV definiert nicht im Einzelnen, wie diese Inspektion zu erfolgen hat. Von verschiedenen Seiten sind hierzu Angebote gemacht worden, die letztlich in der DIN SPEC 15240 zusammen geflossen sind.

Nur Anlagen über 12 kW Kälteleistung

Klimaanlage 35.000 m³/h
Nach der Auslegung des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) ist die Anlagenspezifische Kälteleistung zu Grund zu legen und nicht die Gebäudespezifische. Da die kleineren Klimakompaktgeräte bereits anderweitig in ihrer Energieeffizienz geregelt sind, werden sie nicht mehr gesondert erfasst. Mehrere Anlagen, die in Teilanlagen eine wesentliche Komponente (meistens die Kälteerzeugung) gemeinsam nutzen, werden als eine zusammenhängende Anlage verstanden.

Einbindung der Energetischen Inspektion von Klimaanlagen in den EnergieausweisDie Verpflichtung zur Inspektion besteht nur für Nichtwohngebäude. Dabei sind Anlagen zur Prozesskälteerzeugung nicht inspektionspflichtig. Es geht im §12 der EnEV nur um die Gebäudeklimatisierung für die menschliche Nutzung. Wenn jedoch die Luft in einem Arbeitsbereich neben Hitze emittierenden Produktionsanlagen gekühlt werden muss, um diese entsprechend der Anforderungen an Arbeitsplätze zu halten, dann fällt diese Kühlanlage unter die Inspektionspflicht der EnEV.

Wie die Grafik verdeutlicht, ist die Energetische Inspektion der Klimaanlagen in den Gesamtprozess, der zum Energieausweis führt eingebunden. Dies soll neben der Instandhaltung sämtlicher Energie verbrauchender Anlagen zu einem effizienten Betrieb der Gebäude führen. Die oft mit wesentlich höherem Energieumsatz behaftete Heizungstechnik geht hingegen ohne Inspektion durch, was auch dem Umstand geschuldet ist, dass die Pflicht zu regelmäßigen Emissionsmessungen etc. bereits existiert und so eine Mehrfach-Inspektionspflicht vermieden werden soll.

Seit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 müssen Inspektionsberichte vom Ersteller bei der nationalen Registrierstelle für Energieausweise und Inspektionsberichte registriert und mit der von dort zugeteilten Nummer versehen werden.

Unser Dienstleistungsangebot für Energetische Inspektion

Wir sind qualifiziert und berechtigt, die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach §12, EnEV durchzuführen. Mit den gleichen Methoden können auch Klima- oder Kälteanlagen geringerer Leistung, oder solche in Wohngebäuden oder in Produktionsprozessen betrachtet werden. Die Ergebnisse sollen dem Betreiber helfen, seine Anlagen möglichst Energie-effizient zu betreiben. Sie erhalten daher mit dem Inspektionsbericht gegebenenfalls auch Vorschläge für Maßnahmen an der Hardware, Organisation und der Regelungstechnik.

Kosten

Die Kosten, mit denen für die energetische Inspektion von Klimaanlagen und Kälteanlagen zu rechnen ist, sind abhängig vom Aufwand. Wenn vorher eine hinreichend genaue Beschreibung der Anlage zur Verfügung steht, können wir die Inspektion im Festpreis anbieten, ansonsten wird nach Stunden abgerechnet. Mit Kosten zwischen 800 und 3.000 Euro netto ist zu rechnen.

Nutzen

Die Einsparpotenziale können in vielen Fällen ein Vielfaches dieser Inspektionskosten betragen. Nach einer energetischen Inspektion einer Klimaanlage für 1.900 € können in einer Anlage mit Betriebskosten von 50.000 € z.B. nach Investition von 20.000 € in einem Projekt 8.000 € pro Jahr eingespart werden.

Weitere Information und Kontakt über die Website Energiedienstleistungen für Unternehmen.

Ingenieurbüro Matthaei