Höhere Förderung für Energieberatung
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert die Energieeinsparberatung vor Ort. Ab dem 1. März 2015 wird diese Förderung noch attraktiver.
Förderung für Energieberatung zuletzt uninteressant
Nachdem die Zahl der geförderten Energieberatungen seit 2009 kontinuierlich zurück ging, hat das BMWi die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beauftragt, das Förderprogramm Energieeinsparberatung vor Ort zu evaluieren. Die Evaluation wurde von dem Fachbereich Evaluierungen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt. (Der Bericht ist unter diesem Link zu finden.)
Dabei wurde festgestellt, dass die Energieberatung sehr positive Effekte auf die Sanierungs-Vorhaben hat. Die Beratenen zeigten sich in den Befragungen insgesamt sehr zufrieden mit den Beratern und den Inhalten und der Qualität der Beratung. Die Berater auf der anderen Seite konnten immer weniger Interesse an der Durchführung der geförderten Energieberatungen aufbringen, weil die Anforderungen sehr hoch, der Spagat zwischen den Anforderungen des Fördermittelgebers und den Beratungsempfängern teilweise schwierig war und die Vergütung für den zu leistenden Aufwand nicht ausreichte. Aus eigener Praxis lässt sich sagen, dass für eine ordentliche Energieberatung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus ein Aufwand von drei Tagen selten unterschritten und oft genug überschritten wurde. Dafür müsste ein Nettohonorar von mindestens 1.500 Euro berechnet werden. Realisierbar war selten mehr als 1.000 Euro plus Umsatzsteuer.
Der Zuschuss seitens des BAFA belief sich bislang auf 50% der Bruttoberatungskosten, maximal 400 Euro. Für den Beratungsempfänger blieben 790 Euro zu zahlen. Das ist ein stolzer Preis für einen Hausbesitzer, der zunächst mal „nur“ wissen will, was er denn tun könnte. Für uns Energieberater ist es oft ein wenig lukratives Geschäft, das in der Hoffnung gemacht wird, die Energetische Baubegleitung als Folgeauftrag zu erhalten. Mit dem „Nur-Wissen-Wollen“ halten Planer es naturgemäß anders. Je besser die frühen Planungsphasen – und darum handelt es sich auch bei einer Energieberatung – gemacht werden, desto effizienter wird jede nachfolgende Planung und Ausführung. So werden in der Ausführung viele tausend Euro gespart, wenn nicht irgendwie herum „gewurschtelt“ wird, sondern konsequent die zielführenden Maßnahmen vorbereitet und umgesetzt werden.
Verdoppelung des Förderzuschusses für Energieberatung
Nun erhöht das BAFA die Förderung für Energieberatungen zum 1. März 2015. Der Bericht wird weniger reglementiert und darf mehr auf die individuellen Bedürfnisse der Beratungsempfänger zugeschnitten werden. Es muss nicht immer sowohl ein Effizienzhaus UND eine Kette von Einzelmaßnahmen empfohlen werden, sondern es steht ein ODER dazwischen. Die Förderung wird auf 60% der Bruttoberatungskosten mit Obergrenze 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser hoch gesetzt. Zusätzlich können bei Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften bis zu 500 Euro Zuschuss für eine innerhalb von 2 Jahren stattfindende Erläuterung bei einer Eigentümerversammlung gezahlt werden. Wegfallen tun die Zuschüsse für Stromsparberatung und Thermografieaufnahmen.
Im obigen Beispiel des Einfamilienhauses hieße dies zukünftig: Die Beratung wird für 1.350 Euro netto plus Umsatzsteuer angeboten. Von den Gesamtkosten von 1.606,50 Euro übernimmt 800 Euro das BAFA Für den Beratungsempfänger bleiben 806,50 Euro Eigenanteil. Für den Auftraggeber ändert sich demnach nicht viel. Die Motivation der Energieberater zur Durchführung der Beratungen steigt dagegen erheblich und auf die Qualität der Berichte kann sich dies nur positiv auswirken.
Auch für weitere Randbedingungen haben sich die Förderbedingungen verändert. Ab sofort dürfen Beratungen für Häuser bezuschusst werden, für die Bauantrag oder Bauanzeige bis zum 31. Dezember 2002 gestellt wurde (Bislang vor 31.12.1994). Und es darf in den letzten vier Jahren keine geförderte Beratung in Anspruch genommen worden sein. (Bislang galt: 8 Jahre Abstand) Wegfallen wird der Zwang, den Beratungsbericht vor Ort zu erläutern, sofern der Beratungsempfänger darauf verzichtet. Es reicht dann eine mündliche Erläuterung am Telefon.
Erfüllung der EU-Richtlinie
Zum Abschluss noch eine Randbemerkung zum politischen Umfeld der Förderung: In der Förderrichtlinie des BAFA steht der harmlos anmutende Satz: „1.2 Bei einer Vor-Ort-Beratung nach dieser Richtlinie handelt es sich um ein Energieaudit im Sinne von Artikel 8 der europäischen Richtlinie 2012/27/EU vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz (ABI. L 315 vom 25.10.2012, S.1).“ Hier zeigt sich die Politikeffizienz der deutschen Bundesregierung, die einfach eine vorhandene Maßnahme mit einem zusätzlichen Etikett beklebt und der EU zurück meldet, ihre Hausaufgaben gemacht zu haben, und dafür noch mehr Geld bereit gestellt zu haben. Die Energieaudits der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz haben mit Wohnhäusern eigentlich nur ganz am Rande zu tun. Lediglich gewerbliche Vermieter müssen diese abhalten. Das ist dann mit Beauftragung einer Energieberatung erledigt.
Bildnachweise:
Grafik „Entwicklung Förderanträge“, Quelle: BAFA 2014
Frühere Beiträge zum Thema Förderung von Energieeinsparberatung:
27.06.2012: Erhöhte Förderung der Energieeinsparberatung
05.08.2014: Sanieren ohne KfW