Effizienzhausklassen neu geordnet
Zum 1. April 2016 ordnet die KfW wieder einmal ihre Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ neu. Mit der Änderung der Neubauanforderungen durch die EnEV zum Beginn des Jahres 2016 haben sich die Berechnungsgrundlagen lediglich für Neubauten verändert. Bei Sanierungen im Bestand gelten weiterhin die Grenzwerte, die sich aus dem Referenzgebäude nach der EnEV 2014 ergeben.
Energieeffizient Bauen
Im Neubau hört zum 31. März die Förderung für das Effizienzhaus 70 auf. Diese Kategorie hatte sich tatsächlich auch schon fast zum Standard entwickelt. Mit der Verschärfung der Primärenergieanforderung an Neubauten um 25% zum 1. Januar ist nun jedoch schon das Standard-EnEV-Haus ein „sozusagen Effizienzhaus 75„. Anforderung an die Gebäudehülle: H‘T ≤ 100% des Referenzgebäudes, Anforderung an den Primärenergiebedarf: QP ≤ 75% des Referenzgebäudes. Der Abstand zum Effizienzhaus 70 war damit nicht mehr gegeben, weswegen die KfW den Standard Effizienzhaus 70 für Neubauten aufgegeben hat.
Zusätzliche Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Nunmehr gibt es im Neubau die Klassen Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40, sowie die neu eingeführte Klasse Effizienzhaus 40 Plus. Die Berechnungsmethodik ist gleich geblieben: Für die Gebäudehülle sind jeweils Effizienzhausklasse + 15% des Referenzgebäudewerts anzusetzen, also 70, bzw. 55%. Für den Primärenergiebedarf ist die Effizienzhausklasse das Maß, also 55 bzw. 40% desjenigen Werts, der für das Referenzgebäude berechnet wurde.
Für das Effizienzhaus 40 Plus muss zusätzlich zu den Anforderungen des Effizienzhaus 40 ein Paket realisiert werden, das aus folgenden Teilen besteht:
- Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
- Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
- Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface
Dazu ist anzumerken, dass bereits ein Effizienzhaus 55 nicht mehr vernünftig ohne Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung realisierbar ist. Das eigentliche Mehr besteht also in der Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Strom auf dem eigenen Grundstück. Diese Entwicklung ist parallel zu der neuen Klassifizierung von Passivhäusern nach ihrem Verbrauch an Nicht erneuerbarer Primärenergie (NEP) und der Gesamtenergiebilanz zu sehen (Vergleiche auch Artikel vom 20.03.2015: Die neuen Passivhausklassen). Das Ziel eines Nah-Null-Energiebedarfs für ein Gebäude rückt mit dieser Effizienzhausklasse wieder ein Stückchen näher.
Den steigenden Baukosten durch diese hohen Anforderungen trägt die KfW Rechnung, indem sie den zu fördernden Teil der Baukosten auf maximal 100.000 Euro je Wohneinheit verdoppelt. Für diesen Betrag stellt sie ein Darlehen zu äußerst günstigen Konditionen (derzeit 0,75% p.a.) zur Verfügung. Nach erfolgreichem Abschluss des Baus – der zwingend durch einen zugelassenen Energieberater dokumentiert werden muss – gibt die KfW einen Tilgungszuschuss von 5% (Effizienzhaus 55), 10% (Effizienzhaus 40) bzw. 15% (Effizienzhaus 40 Plus). Das sind z.B. für ein Zweifamilienhaus bis zu 30.000 Euro Zuschuss allein aus diesem Programm.
Energieeffizient Sanieren
Etwas anders stellt sich die Situation im Fall der Effizienzhaus-Sanierung dar. Die oben genannte Verschärfung der Primärenergieanforderung greift für Bestandsgebäude nicht. Hier bleibt das Referenzgebäude das Maß der Dinge. Daher bleiben auch die bisherigen Effizienzhausklassen 55, 70, 85, 100, 115 und Denkmal erhalten.
Auch die Höhe der Förderung wird sich voraussichtlich nicht ändern. Es stehen bei Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 € je Wohneinheit und für Effizienzhaussanierungen bis zu 100.000 € je Wohneinheit zur Verfügung. Die Tilgungszuschüsse reichen von 7,5% für Einzelmaßnahmen bis zu 27,5% für das Effizienzhaus 55. Auch hier ist der zugelassene Energieberater erforderlich, der die richtige Durchführung prüft und dokumentiert.
Neu: Förderung von Maßnahmen an Heizung und Lüftungsanlage
Neu hinzu kommt das sogenannte „Heizungs-/Lüftungspaket“. Dies beschreibt die KfW in ihrem ab April gültigen Merkblatt für die Technischen Mindestanforderungen (Text leicht verkürzt):
Für die Förderung von Maßnahmen im Heizungspaket sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Es wird ein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl) außer Betrieb genommen, der nicht auf Brennwerttechnik basiert.
- Der außer Betrieb genommene Wärmeerzeuger unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 EnEV.
- Es wird ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, der die Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien erfüllt.
- Die Wärmeverteilung und –übergabe wird durch investive Maßnahmen und fachgerechte Einregulierung optimiert. Dazu ist ein hydraulischer Abgleich mit raumweiser Heizlastberechnung nach Verfahren B gemäß VdZ-Formular durchzuführen. Alle hierfür notwendigen Maßnahmen sind umzusetzen. Es müssen mindestens folgende Komponenten (sofern vorhanden) ersetzt werden:
o Ungeregelte Pumpen
o Nichtvoreinstellbare Thermostatventile
o Falsch dimensionierte Heizkörper
Hiermit wird sicherlich dem erheblichen Rückstand bei der Erneuerung von Heizungsanlagen Rechnung getragen. Zu befürchten ist jedoch, dass ein falscher Anreiz gesetzt wird, lieber die Heizung zu erneuern als den Wärmebedarf des Hauses zu vermindern.
Für die Förderung von Maßnahmen im Lüftungspaket sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Es wird eine Zu- und Abluftanlage mit einem Wärmeübertrager erneuert oder erstmalig installiert.
- Es wird zusätzlich mindestens eine Maßnahme an der Gebäudehülle mit Anforderungen umgesetzt.
- Es wird die Einhaltung der Anforderungen an die Luftdichtheit des Gebäudes nach § 6 EnEV mittels Luftdichtheitsmessung nachgewiesen. Dabei ist nachzuweisen, dass der gemessene Wert n50 = 3,0 h-1 nicht überschreitet.
Die Förderung eines oder beider dieser Pakte erfolgt wie eine Einzelmaßnahme im Rahmen von 50.000 € Kredit für die förderfähigen Kosten je Wohneinheit und wird nach Abschluss und Nachweis durch den Energieberater mit 12,5% Tilgungszuschuss belohnt.
Zuschuss statt Kredit
Alternativ zum Kreditprogramm bietet die KfW privaten Investoren, die ihre selbst genutzte Immobilie sanieren möchten, ein Zuschussprogramm. Hier liegen die Zuschüsse zwischen 10% für Einzelmaßnahmen und 30% für Effizienzhaus 55 um jeweils 2,5% höher als im Kreditprogramm. Dieses Programm ist geeignet für alle, die z.B. mit einem Bausparvertrag das nötige Geld selbst angespart haben.
Ausblicke
Der Klimagipfel im Herbst in Paris hat es „amtlich“ gemacht: Der Klimawandel findet statt und er ist maßgeblich durch Klima-wirksame Gase, allen voran Kohlendioxid, verursacht und begünstigt (vergleiche Artikel vom 24.12.2016: Zum Jahreswechsel). Die Bundesrepublik Deutschland hat zwar eine sehr wankelmütige Regierung, sich aber dennoch in internationalen Abkommen verpflichtet, zur Begrenzung der Erderwärmung einen Beitrag in Form von Reduktion der Emissionen Klima-schädlicher Gase zu leisten. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), schon im Herbst 2014 beschlossen, bedingt weitere Anstrengungen für die Einsparung der Energieverwendung, Steigerung der Energieeffizienz und Umstellung der Energieverwendung von fossilen auf erneuerbare Quellen. Die staatlichen Subventionen in diesem Sektor sind auf Grund dessen deutlich gestiegen. Der KfW steht viel Geld zur Verfügung. Deswegen kann die Förderbank des Bundes auch gute Zuschüsse und zinsgünstige Kredite vergeben.
Eine weitere Steigerung ist jedoch kaum zu erwarten, denn in dem Maß in dem gesetzliche Anforderungen wachsen, muss sich die Förderung zurück ziehen. Gerade eben gesehen am Beispiel der Effizienzhaus 70-Förderung, die eingestellt wird, weil sie kaum noch Abstand zum gesetzlichen Anforderungsniveau hat. Andererseits ist der Abstand vom Effizienzhaus 40 zum Passivhaus praktisch nicht mehr gegeben. Das Passivhaus hat über Jahrzehnte die Vorlage für Energie-effizientes Bauen geliefert. Jetzt holt das Standard-Baugeschäft diese Vorgabe langsam ein. Immer noch ist jedoch das Bauen auf diesem hohen Niveau kein Alltagsgeschäft. Die Planungsanforderungen z.B. bezüglich Wärmebrückenfreiheit und Luftdichtheit sind hoch und noch längst nicht bei allen Architekten integriert. Noch weniger sind alle ausführenden Bau-Unternehmen in der Lage die hohen Anforderungen an Effizienzgebäude handwerklich umzusetzen. Insofern ist nicht damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber in allzu kurzer Zeit schon wieder die Anforderungen hoch schrauben kann.
Zusammengefasst lässt sich konstatieren, dass derzeit die Bedingungen für Energie-effizientes Bauen gut sind. Wer sowieso erstklassig bauen oder sanieren will, kann erhebliche Subventionen einstreichen und damit sein Vorhaben fördern lassen.
Bildnachweise:
Foto: O.Matthaei 2014